Die Verwaltung einer Überbauung erfordert Koordination, Kommunikation und klare Entscheidungswege. Während die Hausverwaltung für den operativen Betrieb zuständig ist, braucht es eine Instanz, die die Interessen der Eigentümer vertritt und sicherstellt, dass alle Massnahmen im Sinne der Stockwerkeigentümergemeinschaft erfolgen.
Hier kommt der Eigentümer-Ausschuss ins Spiel.
Der Ausschuss der Stockwerkeigentümer ist ein von der Eigentümerversammlung gewähltes Gremium, das als Schnittstelle zwischen den Eigentümern und der Hausverwaltung dient. Er hat eine beratende, kontrollierende und koordinierende Funktion und sorgt dafür, dass die Eigentümergemeinschaft aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden wird.
„Die Versammlung der Stockwerkeigentümer kann aus ihrem Kreise jeweils auf die Dauer von 2 Jahren einen Ausschuss von zwei oder mehr Personen bezeichnen. Dieser konstituiert sich selbst.
Dem Ausschuss stehen folgende Aufgaben zu:


Die Verwaltung einer Liegenschaft liegt in den Händen einer professionellen Hausverwaltung. Diese kümmert sich um den Unterhalt der gemeinschaftlichen Bereiche, die Einhaltung der Hausordnung, die finanzielle Verwaltung sowie die Kommunikation mit externen Dienstleistern.
Jedoch ist es wichtig, dass die Eigentümer selbst eine aktive Rolle spielen und die Arbeit der Verwaltung im Auge behalten. Der Eigentümer-Ausschuss sorgt für eine unabhängige Kontrolle und bietet ein Gegengewicht zur Verwaltung, um sicherzustellen, dass alle Massnahmen im Sinne der Gemeinschaft getroffen werden.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Ausschusses gehören:
In der Stockwerkeigentümerversammlung im März 2024 wurde beschlossen, einen neuen Eigentümer-Ausschuss zu gründen. Dieser Ausschuss besteht aus sechs engagierten Eigentümern, die sich freiwillig und ohne Entgelt für die Gemeinschaft einsetzen.
Um effizient arbeiten zu können, trifft sich der Ausschuss wöchentlich zu Videokonferenzen. Dabei werden aktuelle Themen besprochen, Probleme analysiert und Lösungen vorbereitet, die anschließend mit der Verwaltung abgestimmt oder der Eigentümerversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Diese Struktur ermöglicht eine kontinuierliche Mitbestimmung und gibt der Eigentümerschaft mehr Einfluss auf die Entwicklung und Verwaltung der Liegenschaft.


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